Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Firma Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik (im Folgenden „Elbmeer“ genannt) und ihren Kunden in Bezug auf die Vermietung von Veranstaltungs- und Medientechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik abgeschlossen werden.

2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von Elbmeer nur dann anerkannt, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn Elbmeer in Kenntnis von abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

3. Die Mitarbeiter von Elbmeer sind nicht berechtigt, mündliche oder schriftliche Nebenvereinbarungen oder Zusicherungen zu machen, die über diese Geschäftsbedingungen hinausgehen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch Elbmeer. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

2. Vertragsgegenstand

1. Elbmeer vermietet Veranstaltungs- und Medientechnik und erbringt Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik. Die Leistungen umfassen unter anderem die Projektplanung, den Aufbau und die Festinstallation technischer Anlagen sowie die technische Betreuung und Versorgung während der Veranstaltung. Elbmeer stellt hierfür qualifiziertes Personal und das notwendige technische Equipment bereit.

2. Die genauen Leistungen, Vermietungen und Preise werden im jeweiligen Vertrag festgehalten. Der Vertrag kann schriftlich oder elektronisch geschlossen werden. In dem Vertrag werden insbesondere die vereinbarten Leistungen sowie die Dauer und der Ort der Veranstaltung festgehalten. Die Miete für das technische Equipment sowie die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen werden ebenfalls im Vertrag festgehalten.

3. Zusammenfassend umfasst der Vertragsgegenstand die Vermietung von Veranstaltungs- und Medientechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik durch Elbmeer. Die genauen Leistungen und Preise werden im jeweiligen Vertrag vereinbart, der schriftlich oder elektronisch abgeschlossen werden kann. Der Vertrag enthält insbesondere Angaben zur Dauer und zum Ort der Veranstaltung sowie zur Miete für das technische Equipment und zur Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen.

3. Angebote und Vertragsabschluss

1. Angebote von Elbmeer sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Angebote sind maximal für den in ihnen angegebenen Zeitraum gültig. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Elbmeer.

2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Elbmeer schriftlich, per E-Mail oder auf anderem elektronischem Wege, im Rahmen der Angebotsgültigkeit annimmt. Der Kunde erkennt hiermit auch ausdrücklich diese AGB an. Durch die Erteilung des Auftrags akzeptiert der Kunde verbindlich das Angebot und die darin enthaltenen Bedingungen. Die schriftliche Bestätigung des Vertragsangebots durch Elbmeer erfolgt per E Mail oder auf anderem elektronischem Wege.

3. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so
kann Elbmeer dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme
erfolgt entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung der bestellten
Ware bzw. Erbringung der bestellten Dienstleistung.
4. Sämtliche Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Garantien und
Nebenabreden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Elbmeer.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle von Elbmeer angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Höhe
der Umsatzsteuer richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Mietpreise zuzüglich der Umsatzsteuer zu
bezahlen, sofern der Verleiher ihm eine entsprechende Rechnung ausstellt. Der
Verleiher behält sich das Recht vor, bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer die
Mietpreise entsprechend anzupassen. Der Mieter wird hierüber informiert und hat
das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern die Preisanpassung eine
Erhöhung von mehr als 5% des ursprünglichen Mietpreises zur Folge hat. Die Preise
für die Vermietung von Veranstaltungs- und Medientechnik sowie für die Erbringung
von Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik sind in der
jeweiligen Preisliste von Elbmeer oder im Angebot ausgewiesen.
2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsstellung gewährt Elbmeer einen Skontoabzug von 3%. Ein Skontoabzug
ist jedoch nur dann möglich, wenn alle vorherigen Rechnungen beglichen sind.
3. Sollte der Mieter in Zahlungsverzug geraten, so ist Elbmeer berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt
aktuell 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Daneben ist der
Verleiher berechtigt, entstehende Mahngebühren und andere Kosten in Rechnung zu
stellen, die durch den Zahlungsverzug entstanden sind. Der Mieter ist verpflichtet,
diese Gebühren zu erstatten, sofern der Verzug von ihm verschuldet wurde.
4. Der Mieter ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die
Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von
Ansprüchen gegen Elbmeer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Elbmeer.
5. Liefer- und Leistungsumfang
1. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich. Elbmeer wird sich
bemühen, die Lieferung und Erbringung der Dienstleistung zum vereinbarten Termin
zu ermöglichen. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, wird Elbmeer den
Kunden unverzüglich darüber informieren und einen neuen Liefer- oder
Leistungstermin vereinbaren. Bei Nichteinhaltung der Termine hat der Kunde das
Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag
zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn,
Elbmeer hat die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar
sind. Elbmeer behält sich das Recht vor, die Lieferung und Erbringung der
Dienstleistung in angemessenen Teilen vorzunehmen, sofern dies für eine schnelle
Abwicklung erforderlich ist. Eine Teillieferung oder -leistung berechtigt den Kunden
nicht zur Zurückhaltung der Zahlung für die Gesamtlieferung oder -leistung.
3. Die Mietzeit für die Veranstaltungs- und Medientechnik beginnt mit der Abholung
der Miettechnik durch den Kunden und endet mit der Rückgabe an Elbmeer. Der
Kunde ist verpflichtet, die Miettechnik zum vereinbarten Rückgabetermin
zurückzugeben. Verzögert sich die Rücklieferung, behält sich Elbmeer das Recht vor,
den Mietpreis für die Verlängerung der Mietzeit nachzuberechnen und
gegebenenfalls Schadensersatz wegen verspäteter Rückgabe geltend zu machen.
Bei Rückgabe der Miettechnik hat der Kunde die Miettechnik vollständig und
ordnungsgemäß zurückzugeben. Eventuelle Schäden an der Miettechnik sind dem
Verleiher unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet für Schäden an der Miettechnik,
die während der Mietzeit entstehen, soweit diese nicht auf normale Abnutzung
zurückzuführen sind.
6. Haftung und Gewährleistung
1. Elbmeer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern
keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Eine
Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist
ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Mietsache bzw.
Abnahme der Leistung. Innerhalb dieser Frist hat der Kunde Anspruch auf
kostenlose Nachbesserung bei Mängeln, sofern diese nicht auf unsachgemäßen
Gebrauch oder auf Verschleiß zurückzuführen sind. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ist innerhalb dieser Frist ausgeschlossen.
3. Elbmeer haftet für funktionstüchtige Geräte nur zum Zeitpunkt der Auslieferung
bzw. Übergabe. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem
Gebrauch ergeben können, sind ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst dafür
verantwortlich, die Miettechnik fachgerecht zu bedienen und zu nutzen. Vor
Inbetriebnahme der Miettechnik hat der Kunde sicherzustellen, dass die Miettechnik
für den vorgesehenen Zweck geeignet und in einwandfreiem Zustand ist.
4. Bei Einflüssen durch höhere Gewalt ist Elbmeer von der Leistungspflicht befreit,
wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von
Elbmeer liegen, unmöglich wird. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen,
Krieg, Streik, behördliche Anordnungen oder der Ausfall von Zulieferern. In diesem
Fall ist Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik verpflichtet, den Kunden
unverzüglich über die Leistungsstörung zu informieren und gegebenenfalls
alternative Lösungen anzubieten.
7. Haftung des Kunden bei Anmietung von Technik
1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der gemieteten
Technik entstehen, sofern diese nicht auf Verschleiß oder auf von Elbmeer zu
vertretenden Umständen beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, die gemietete Technik
pfleglich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck einzusetzen. Sollte die
Technik nicht ordnungsgemäß genutzt werden oder unsachgemäß behandelt
werden, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Technik sorgfältig zu behandeln und in
einwandfreiem Zustand zu halten. Er ist verpflichtet, die gemietete Technik nur für
den vereinbarten Zweck und nur von fachkundigen Personen bedienen zu lassen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, bei Verlust oder Beschädigung der gemieteten Technik
Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik unverzüglich zu informieren. Der Kunde
haftet für jeden Verlust oder jede Beschädigung der gemieteten Technik, die
während der Mietzeit auftritt, es sei denn, diese ist auf normale Abnutzung
zurückzuführen oder durch Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik verursacht
worden.
4. Bei Selbstbedienung der gemieteten Technik durch den Kunden wird von Elbmeer
Veranstaltungs- und Medientechnik eine Einweisung in die Bedienung der Technik in
geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Technik nur
entsprechend der Einweisung zu bedienen.
5. Eine Untervermietung der gemieteten Technik bedarf der schriftlichen Zustimmung
von Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik. Sollte Elbmeer Veranstaltungsund Medientechnik einer Untervermietung zustimmen, haftet der Kunde weiterhin für
sämtliche Schäden und Verluste, die während der Mietzeit an der Technik entstehen.
6. Insbesondere bei Langzeitmietartikeln gewährt der Kunde Elbmeer
Veranstaltungs- und Medientechnik jederzeit Zugang zur Technik, um eine Sichtung,
Prüfung oder Kontrolle der Gerätschaften vorzunehmen.
7. Der Kunde ist verpflichtet, für eine fachgerechte und ausreichende
Stromversorgung zu sorgen. Sollte die Stromversorgung nicht den jeweiligen
technischen Anschlussbedingungen des ortsansässigen
Elektrizitätsversorgungsunternehmens entsprechen, ist dennoch der volle Mietpreis
zu entrichten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch eine unsachgemäße
Stromversorgung verursacht werden, es sei denn, diese sind durch Elbmeer
Veranstaltungs- und Medientechnik verursacht worden.
8. Rückgabe der Mietsache
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gemietete Technik am vereinbarten Rückgabetermin
und -ort in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Technik muss gereinigt
und vollständig sein, alle Zubehörteile müssen vorhanden sein und die Technik muss
in der gleichen Verpackung zurückgegeben werden, in der sie geliefert wurde. Der
Kunde haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung oder Transport
verursacht werden.
2. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat Elbmeer das Recht, für jeden
angefangenen Tag der Verspätung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des
vereinbarten Tagesmietpreises zu verlangen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die
durch eine verspätete Rückgabe entstehen, es sei denn, die Verspätung wurde
durch Elbmeer verursacht oder ist auf höhere Gewalt zurückzuführen.
9. Stornierung
1. Sollte der Kunde den Vertrag bis zu 60 Tage vor dem vereinbarten
Leistungszeitpunkt stornieren, entstehen keine Stornokosten. Bei einer Stornierung
zwischen 60 und 14 Tagen vor dem Leistungszeitpunkt werden 50% der
vereinbarten Vergütung fällig. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem
Leistungszeitpunkt werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig. Zusätzlich zu
den Stornierungskosten sind bereits entstandene Kosten und Gebühren vom
Auftraggeber zu tragen, sofern diese durch die Stornierung entstanden sind. Elbmeer
behält sich das Recht vor, keinerlei Stornierungskosten einzufordern.
2. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt Elbmeer
vorbehalten, sofern der entstandene Schaden die Stornierungskosten und bereits
entstandenen Kosten und Gebühren übersteigt. Der Kunde hat das Recht
nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Elbmeer ist in
diesem Fall verpflichtet, den Nachweis für den entstandenen Schaden zu erbringen.
10. Freie Mitarbeiter
1. Elbmeer arbeitet bei der Erbringung unserer Leistungen im Bereich
Veranstaltungs- und Medientechnik mit freien Mitarbeitern zusammen. Elbmeer
sichert vertraglich zu, dass die freien Mitarbeiter die geltenden
Datenschutzbestimmungen sowie die Vertraulichkeit von etwaigen
Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers einhalten.
2. Bevor Elbmeer die freien Mitarbeiter einsetzt, prüft Elbmeer die freien Mitarbeiter
sorgfältig auf ihre Qualifikationen und wählt sie entsprechend den Anforderungen des
Auftrags aus. Bei der Auswahl berücksichtigt Elbmeer die spezifischen Fähigkeiten
und Erfahrungen der freien Mitarbeiter, um eine erfolgreiche Durchführung des
Auftrags sicherzustellen. Die freien Mitarbeiter stehen ausschließlich für die im
Vertrag vereinbarten Tätigkeiten zur Verfügung.
3. Sollten während der Auftragsdurchführung zusätzliche oder andere Qualifikationen
als die ursprünglich vereinbarten benötigt werden, ist dies in Absprache mit Elbmeer
zu klären. Für den Fall, dass die Qualifikationen des Mitarbeiters sich verändern, sind
auch Änderungen der Vergütung möglich.
11. Versicherung
1. Um sicherzustellen, dass die gemietete Technik während der Mietzeit ausreichend
abgesichert ist, ist der Kunde verpflichtet, eine Versicherung gegen alle üblichen
Risiken wie Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Überspannung, Sturm, Wasser und
Transport in angemessenem Umfang abzuschließen. Der Nachweis über den
Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist auf Verlangen von Elbmeer
vorzulegen.
2. Die Versicherungssumme sollte mindestens dem Wiederbeschaffungswert der
gemieteten Technik entsprechen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die
Versicherungssumme ausreichend ist, um den Wiederbeschaffungswert abzudecken.
3. Im Falle eines Schadens tritt der Kunde seine Ansprüche aus der Versicherung in
Höhe des Wiederbeschaffungswertes der beschädigten oder abhandengekommenen
Technik an Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik ab. Elbmeer nimmt diese
Abtretung hiermit an. Der Kunde hat die Pflicht, Elbmeer unverzüglich über den
Schaden zu informieren und alle erforderlichen Schritte zur Schadensbegrenzung zu
unternehmen. Sollte der Schaden durch einen Dritten verursacht worden sein, ist der
Kunde verpflichtet, Elbmeer sämtliche Ansprüche gegenüber dem Dritten abzutreten.
12. Haftpflichtversicherung
1. Um mögliche Schadensfälle im Rahmen der Tätigkeit von Elbmeer oder dessen
Mitarbeiter abzudecken, unterhält Elbmeer eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch die Tätigkeit von Elbmeer oder
dessen Mitarbeiter verursacht werden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, Elbmeer von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen,
sofern diese nicht durch die Haftpflichtversicherung von Elbmeer gedeckt sind und
der Kunde für den Schaden verantwortlich ist. Das bedeutet, dass der Kunde im Falle
von Schadensersatzforderungen Dritter, die nicht von der Haftpflichtversicherung von
Elbmeer gedeckt sind, für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Der Kunde
stellt Elbmeer in diesem Fall von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die
volle Verantwortung für den Schaden.
13. Nutzung als Referenz
1. Durch die Annahme dieses Vertrags stimmt der Auftraggeber zu, dass wir ihn als
Referenz für unsere Dienstleistungen nutzen dürfen. Dies schließt das Recht ein, das
Logo des Auftraggebers und einen Verweis auf die Webseite des Auftraggebers auf
unserer Homepage oder in sonstigen Marketingmaterialien zu verwenden.
2. Diese Zustimmung beinhaltet, dass wir ohne gesonderte Benachrichtigung oder
weitere Zustimmung des Auftraggebers angemessen und im Einklang mit geltenden
Datenschutzgesetzen auf die Zusammenarbeit hinweisen dürfen.
3. Der Auftraggeber bestätigt und stimmt zu, dass die Nutzung seines Logos und der
Verweis auf seine Webseite keinen Verstoß gegen die Rechte Dritter darstellen und
der Auftraggeber alle erforderlichen Rechte und Zustimmungen für die Nutzung
dieser Elemente durch uns besitzt.
4. Der Auftraggeber hat das Recht, diese Zustimmung zur Nutzung als Referenz
jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall wird der Auftraggeber uns unverzüglich
schriftlich benachrichtigen und wir werden alle Hinweise auf den Auftraggeber aus
unseren Marketingmaterialien entfernen.
5. Im Falle eines Widerrufs der Zustimmung wird die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
6. Änderungen oder Ergänzungen dieses Paragraphen bedürfen der Schriftform.
14. Datenschutz
1. Elbmeer legt großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten des
Kunden und verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Das bedeutet, dass personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der
Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze
verarbeitet werden. Elbmeer setzt dabei angemessene technische und
organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
2. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die
gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und diese gegebenenfalls
berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Elbmeer wird dem Kunden auf Anfrage
alle über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten mitteilen und auf Wunsch
berichtigen, sperren oder löschen.
3. Im Rahmen von Veranstaltungen behält sich Elbmeer das Recht vor, Bild- und
Tonaufnahmen zu machen und diese zum Zwecke der Dokumentation, des
Qualitätsmanagements und zur Eigenvermarktung zu verwenden. Elbmeer stellt
dabei sicher, dass die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und
dass die Betroffenen über die Aufnahmen informiert werden. Sollte der Kunde der
Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen seiner Veranstaltung widersprechen, wird
Elbmeer dies berücksichtigen und die Aufnahmen entsprechend behandeln.
15. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das deutsche Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich,
anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu vereinbaren,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahekommt.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Hamburg.
4. Die deutsche Sprache ist Vertrags- und Verhandlungssprache. Alle Dokumente
und Korrespondenzen, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden,
erfolgen in deutscher Sprache. Übersetzungen in andere Sprachen sind
unverbindlich und dienen lediglich zur Information. Im Zweifel gilt die deutsche
Fassung.
Stand: April 2023